Da sowohl Daten als auch Modelle immer mit Unsicherheiten behaftet sind, werden Ergebnisse von Modellberechnungen immer mit Wahrscheinlichkeiten für ihr Eintreten angegeben.
- 67%-Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet, dass wir in 4 von 6 Fällen den angestrebten Wert treffen und ihn in 2 Fällen verfehlen.
- 50%-Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet, dass wir nur in 3 von 6 Fällen den angestrebten Wert treffen und ihn in 3 Fällen verfehlen.
Ein CO₂-Budget, das auf 50%-Wahrscheinlichkeit basiert, ist etwas größer als ein 67-prozentiges, da mehr Unsicherheiten in Kauf genommen werden und die Chance steigt, die +1,5°C-Grenze, bzw. Die angegebene Temperaturgrenze zu übersteigen.
Um die Folgen der Erderhitzung abzuschwächen, ist es jedoch wichtig, jedes zusätzliche Zehntel Grad zu vermeiden. Für manche Inselstaaten bedeutet ein weiteres Zehntel Grad zusätzlich zu den +1,5°C den Untergang, ebenso können mögliche Kippelemente wahrscheinlicher ihren Punkt der Unumkehrbarkeit erreichen. In Deutschland würden beispielsweise Hitzewellen häufiger und lang anhaltender werden.
Das CO₂-Budget ist eine messbare Menge, wodurch wir nachvollziehen können, ob die Weltgemeinschaft, aber auch Deutschland, die CO₂-Emissionen ausreichend reduziert. Es gibt Ländern und Sektoren (wie Verkehr, Energie, Industrie etc.) Planungssicherheit für ihre Klimaschutzmaßnahmen.
Eine weitere Rolle spielt das Budget vor Gericht, so hat sich das Bundesverfassungsgericht 2021 in seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Klimaschutzgesetz auf das berechnete deutsche CO₂-Budget bezogen:
»Ein umfangreicher Verbrauch des CO₂-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO₂-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte.« - Bundesverfassungsgericht (2021)
Der Deutsche Bundestag stimmte dem Pariser Abkommen im September 2016 zu. Im November 2016 trat das Pariser Abkommen in Kraft und damit ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, das Abkommen einzuhalten. Daher hat der SRU 2016 als Start für die Berechnung und Ableitung des nationalen CO2 Budget vom globalen CO2 Budget vorgeschlagen. Andere Fairness Kriterien sind natürlich auch begründbar. 1990 war z.B. die Veröffentlichung des 1. Sachstandsberichts des IPCC oder 1992, tagte die UN-Konferenz in Rio de Janeiro, spätestens hier war international anerkannt, dass CO2 schädliche Auswirkungen auf den Planeten und die Menschheit hat.
Das globale CO₂-Budget kann nach verschiedenen Prinzipien auf Staaten verteilt werden; dabei spielen ethische, politische und klimawissenschaftliche Erwägungen eine große Rolle. Das Pariser Abkommen betont gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Ohne internationale Einigung droht jedes Land den für sich günstigsten Schlüssel zu wählen und damit ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das globale Budget insgesamt überschritten wird. Der SRU empfiehlt eine Verteilung nach Bevölkerungsanteil (Stand 2016) als faire und praktikable Grundlage. Eine Pro-Kopf-Verteilung gilt ethisch als gut begründet und politisch anschlussfähig. Der SRU schreibt dazu: "Mit dem Prinzip der Aufteilung nach Bevölkerungsanteil ergibt sich ein maximales CO₂-Budget für Deutschland, dessen Überschreitung nach Auffassung des SRU ohne entsprechende Abkommen mit anderen Staaten ethisch nicht zu rechtfertigen ist. Aber auch Kriterien wie den Einbezug historisch kumulativer Emissionen oder der Entwicklungsrechte wirtschaftlich ärmerer Länder betrachtet der SRU als gut begründbar.” Methoden, die ein CO2-Budget basierend auf ihrem aktuellen Emissionsanteil zuweisen, wie”Grandfathering”, würden ökonomisch-technologisch weiterentwickelte Länder bevorzugen und andere Länder benachteiligen, da es ein größeres CO2 Budget für Deutschland ergeben würde, als der Pro Kopf Ansatz, da ökonomisch-technologisch ärmere Länder weniger für den Klimawandel verantwortlich sind. Der SRU analysiert dazu zusammenfassend: “Daher markiert die Wahl eines Verteilungsprinzips nach Bevölkerungsanteil bereits einen Kompromiss zwischen verschiedenen Auffassungen und ist zugunsten der Industriestaaten großzügig. Angesichts der Herausforderungen der anstehenden Dekarbonisierung erscheint das verbleibende deutsche CO₂-Budget inzwischen klein. Dies rechtfertigt jedoch ethisch nicht ohne Weiteres, ein Deutschland bevorteilendes alternatives Prinzip zu wählen.”
Für diese Visualisierung kommen verschiedene Datenquellen zum Einsatz:
Gütschow et al. (2025): CO₂-Emissionen inkl. LULUCF von 1750 - 1989 (PRIMAP-hist V2.7)
Umweltbundesamt (2025): CO₂-Emissionen inkl. LULUCF von 1990 - 2024
SRU (2025): Maximale deutsche CO₂-Budgets ab 2016 für 1,5 Grad (67% & 50%) und 1,75 Grad (67%)
Jede Kugel entspricht 25 Millionen Tonnen CO₂. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, haben wir die jährlichen Emissionen auf volle Kugeln gerundet. Dadurch fallen sehr kleine Werte unter die Darstellungsgrenze und erscheinen nicht in der Grafik. Beim letzten 1,75-Grad-Reduktionspfad betrifft das zum Beispiel die Jahre 2043 und 2044, in denen die Emissionen so gering ausfallen, dass keine Kugel mehr dargestellt wird.